Lazi Abwassertechnik

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Allgemeine Geschäftsbedingungen



 

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma
Lazi Abwassertechnik GmbH

(Stand: 01.02.2005)



  1. §1 Vertragspartner, Anwendungsbereich      nach oben

    (1) Vertragspartner im Rahmen der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die LAZI ABWASSERTECHNIK GMBH, August-Wörner-Str. 15, 97265 Hettstadt, und der Kunde. Die jeweiligen aktuellen Vertretungsberechtigten der LAZI ABWASSERTECHNIK GMBH können dem Impressum entnommen werden.

    (2) Alle Lieferungen und Leistungen, die LAZI ABWASSERTECHNIK GMBH für Kunden erbringt, erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

  2. §2 Vertragsschluss      nach oben

    (1) Die Angebote von LAZI ABWASSERTECHNIK GMBH auf deren Internetseiten und in Prospekten oder Katalogen stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, bei LAZI ABWASSERTECHNIK GMBH Waren zu bestellen.

    (2) Durch die Bestellung der gewünschten Waren durch Ausfüllen und Absenden des Online-Formulars im Internet, mittels E-Mail, per Telefax, per Telefon oder postalisch gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Das Angebot ist mit Zugang verbindlich; soweit es online abgegeben wurde, ist es spätestens dann verbindlich, wenn es die jeweilige Schnittstelle zu LAZI ABWASSERTECHNIK GMBH passiert hat. Bei Online-Bestellungen wird LAZI ABWASSERTECHNIK GMBH dem Kunden den Eingang seiner Bestellung unverzüglich bestätigen.

    (3) LAZI ABWASSERTECHNIK GMBH ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb eines Zeitraumes von sieben Kalendertagen mit Zusendung einer Auftragsbestätigung oder Zusendung der bestellten Ware anzunehmen. Die Auftragsbestätigung erfolgt bei Online-Bestellungen in der Regel durch Übermittlung einer E-Mail. Nach fruchtlosem Fristablauf gilt das Angebot als abgelehnt.

  3. §3 Vereinbarung über die Beschaffenheit      nach oben

    Die dem Vertrag zugrunde liegende Beschaffenheit und der Verwendungszweck der Kaufsache ergibt sich ausschließlich aus der Produktbeschreibung im Shop oder den Katalogen und Prospekten. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

  4. §4 Preise      nach oben

    (1) Alle genannten Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer ohne Kosten von Verpackung und Versand.

    (2) Verpackung und Versand (Versandkosten) werden gesondert berechnet. Die Höhe der Verpackungs-, Versand- und Versicherungskosten entnehmen Sie bitte der Rubrik Versandkosten in unserem Shop.

    (3) Bei Zahlung per Nachnahme wird eine Nachnahmegebühr von 3,00 € erhoben.

    (4) Alle genannten Preise, auch für Verpackung und Versand, gelten nur innerhalb Deutschlands und nur zum Zeitpunkt der Bestellung. Mit Aktualisierung der Internet-Seiten von LAZI ABWASSERTECHNIK GMBH werden alle vorherigen Preise und sonstige Angaben über Waren ungültig. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung.

  5. §5 Zahlungsbedingungen; Rücktrittsvorbehalt      nach oben

    (1) Zahlungen erfolgen entweder per Nachnahme oder gegen Vorkasse. LAZI ABWASSERTECHNIK GMBH behält sich nach dem Ergebnis einer Bonitätsprüfung (vgl. § 6) den Ausschluss bestimmter Zahlungsarten, die Nichtannahme des Angebotes des Kunden oder den Rücktritt vom Vertrag vor, soweit der Kaufpreisanspruch von LAZI ABWASSERTECHNIK GMBH gefährdet ist.


  6. §6 Bonitätsprüfung; SCHUFA-Klausel      nach oben

    (1) Der Kunde willigt ein, dass LAZI ABWASSERTECHNIK GMBH seine Daten, die er LAZI ABWASSERTECHNIK GMBH im Rahmen der Kaufanbahnung und der Abwicklung des Kaufvertrages zur Verfügung stellt (Personendaten und Konto-, Kredit- oder Bankkarten-Angaben) an die SCHUFA Holding AG ("SCHUFA") zum Zwecke der Kreditprüfung übermittelt. Unabhängig davon übermittelt LAZI ABWASSERTECHNIK GMBH der SCHUFA auch Daten aufgrund nichtvertragsgemäßen Verhaltens (z.B. Forderungsbetrag nach Kündigung, Rücktritt, Kredit- oder Bankkartenmissbrauch). Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach der Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist.

    (2) Die SCHUFA speichert und übermittelt die Daten für Bonitätsanfragen an ihre Vertragspartner in der EU. Vertragspartner der SCHUFA sind vor allem Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die SCHUFA auch Auskünfte an Handels-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren. Zur Schuldnerermittlung gibt die SCHUFA Adressdaten bekannt. Bei der Erteilung von Auskünften kann die SCHUFA ihren Vertragspartnern ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos mitteilen (Score-Verfahren). Die Daten werden nur dann zur Verfügung gestellt, wenn ein berechtigtes Interesse daran glaubhaft dargelegt wurde.

    (3) Auskunft über die zu der Person des Kunden gespeicherten Daten bei den genannten Unternehmen kann der Kunde unter der folgenden Anschrift erhalten: SCHUFA HOLDING AG, Wendenstraße 4, 20097 Hamburg. Weitere Informationen über das SCHUFA-Auskunfts- und Score-Verfahren enthält ein Merkblatt, das unter www.schufa.de eingesehen werden kann oder auf Wunsch dem Kunden von LAZI ABWASSERTECHNIK GMBH zur Verfügung gestellt wird.


  7. §7 Widerrufsrecht (Widerrufsbelehrung)      nach oben

    (1) Es wird ausdrücklich auf das Widerrufsrecht des Kunden, der Verbraucher ist, hingewiesen. Es wird auf die separate Belehrung über das Widerrufsrecht verwiesen.

    (2) Die Folgen des Widerrufs richten sich nach der in § 7 Abs. 1 genannten separaten Belehrung. Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu 40 Euro beträgt, hat der Kunde die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Anderenfalls ist die Rücksendung kostenfrei.

    (3) Es wird ferner ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Falle eines wirksamen Widerrufs die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B Vorteil durch Gebrauch der Ware) herauszugeben sind. Bei Verschlechterung oder Untergang der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung oder der Untergang der Ware ausschließlich auf deren Prüfung zurückzuführen ist. Der Kunde kann die Wertersatzpflicht im Übrigen vermeiden, indem er die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.

  8. §8 Lieferbedingungen, Gefahrübergang      nach oben

    (1) Die Lieferung erfolgt durch Sendung ab Lager an die vom Kunden mitgeteilte Lieferadresse.

    (2) Die Lieferzeit ergibt sich aus dem elektronischen Katalog. Angaben über die Lieferfristen sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich und schriftlich zugesagt wurde. Jede Lieferung steht unter dem Vorbehalt, dass LAZI ABWASSERTECHNIK GMBH selbst rechtzeitig und ordnungsgemäß beliefert wird.

    (3) Sollte ein vom Kunden bestelltes Produkt wider Erwarten trotz rechtzeitiger Disposition aus von LAZI ABWASSERTECHNIK GMBH nicht zu vertretenden Gründen nicht verfügbar sein, ist LAZI ABWASSERTECHNIK GMBH berechtigt, anstatt des bestellten Produkts ein in Qualität und Preis gleichwertiges Produkt dem Kunden anzubieten oder vom Vertrag zurückzutreten. Technische Änderungen im Sinne einer Verbesserung, behält sich Lazi Abwassertechnik vor. LAZI ABWASSERTECHNIK GMBH wird den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und dem Kunden im Falle des Rücktritts etwa bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstatten.

    (4) Soweit LAZI ABWASSERTECHNIK GMBH, aus Gründen, die sie zu vertreten hat, in Lieferverzug gerät oder eine Lieferung unmöglich wird, und dies nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, wird die Haftung für Schäden ausgeschlossen. Weitergehende Ansprüche des Kunden bleiben vorbehalten.

    (5) Beruhen Verzögerungen der Lieferung auf Gründen, die LAZI ABWASSERTECHNIK GMBH nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt, Verschulden Dritter, u. a.) wird die Frist angemessen verlängert. Der Kunde wird hiervon unverzüglich unterrichtet. Dauern die Ursachen der Verzögerung länger als vier Wochen nach Vertragsschluss an, ist jede Partei berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten.

    (6) Die Lieferung erfolgt gegen eine Versandkostenpauschale (§ 4 Abs. 2), deren genauer Betrag bei jeder Lieferung gesondert ausgezeichnet ist.

    (7) Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung trägt LAZI ABWASSERTECHNIK GMBH, sofern es sich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt.

  9. §9 Eigentumsvorbehalt      nach oben

    (1) Die bestellte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von LAZI ABWASSERTECHNIK GMBH.

    (2) Vor Eigentumsübertragung ist eine Weiterveräußerung, Vermietung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung, sonstige Verfügung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung von LAZI ABWASSERTECHNIK GMBH nicht zulässig.

  10. §10 Transportschäden; Untersuchungs- und Rügepflichten des Kunden      nach oben

    (1) Werden Waren mit offensichtlichen Schäden an der Verpackung oder am Inhalt angeliefert, so hat der Kunde dies sofort beim Spediteur/Frachtdienst zu reklamieren und die Annahme zu verweigern. Zudem ist unverzüglich mit LAZI ABWASSERTECHNIK GMBH Kontakt aufzunehmen.

    (2) Verborgene Mängel sind unverzüglich nach Entdecken an LAZI ABWASSERTECHNIK GMBH zu melden.


  11. §11 Gewährleistung      nach oben

    (1) Die Ansprüche des Kunden gegen LAZI ABWASSERTECHNIK GMBH bei Mängeln richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen innerhalb der gesetzlichen Fristen, soweit sich nicht durch nachstehende Regelungen Abweichungen ergeben. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt derzeit zwei Jahre. Offensichtliche Mängel hat der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Lieferung, schriftlich mitzuteilen. Soweit gesetzlich zulässig, hat LAZI ABWASSERTECHNIK GMBH stets ein Recht, zunächst berechtigte Gewährleistungsansprüche durch Nacherfüllung zu befriedigen.

    (2) Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen LAZI ABWASSERTECHNIK GMBH. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Benutzungs- und Montagehinweisen.

    (3) Bei Kauf einer gebrauchten Sache verjähren die Ansprüche des Kunden bei Mängeln mit Ablauf von einem Jahr ab Erhalt der Ware.

    (4) Ist der Kunde Unternehmer und erfolgt die bestellte Leistung für seinen Gewerbebetrieb, so verjähren seine Ansprüche bei Mängeln mit Ablauf von einem Jahr ab Erhalt der Ware.

  12. §12 Haftung      nach oben

    (1) LAZI ABWASSERTECHNIK GMBH hat nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Soweit eine zurechenbare Pflichtverletzung auf einfacher Fahrlässigkeit beruht und eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt ist, ist die Schadensersatzhaftung von LAZI ABWASSERTECHNIK GMBH auf den vorhersehbaren Schaden, der typischerweise in vergleichbaren Fällen eintritt, beschränkt.

    (2) Im übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

  13. §13 Aufrechnungsverbot      nach oben

    (1) Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen Zahlungsansprüche von LAZI ABWASSERTECHNIK GMBH aufzurechnen, es sei denn, die Forderungen des Kunden sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.

    (2) Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungsansprüchen von LAZI ABWASSERTECHNIK GMBH Rechte auf Zurückbehaltung - auch aus Mangelrügen - entgegenzuhalten, es sei denn, sie resultieren aus demselben Vertragsverhältnis.

  14. §14 Datenschutz      nach oben

    (1) Die Datenverarbeitung erfolgt nach Maßgabe des geltenden Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Teledienstdatenschutzgesetz (TDDSG).

    (2) Alle vom Kunden erhaltene Daten werden ausschließlich erhoben, verarbeitet, genutzt und an beauftragte Partner weitergeleitet, soweit dies für die Begründung und Durchführung des Kaufvertrages und der weiteren Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und LAZI ABWASSERTECHNIK GMBH notwendig ist.

    (3) Im Übrigen verweisen wir auf unsere Hinweise zum Datenschutz.

  15. §15 Unwirksame Klauseln; Gerichtsstand; Geltendes Recht      nach oben

    (1) Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.

    (2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Würzburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar resultierenden Streitigkeiten. Gleiches gilt, wenn ein Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ein Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.

    (3) Für den Abschluss und die Abwicklung sämtlicher Verträge gilt deutsches Recht. Die Vertragssprache ist deutsch. Die Geltung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.